Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anja Gemmerich
Justus Liebig Sraße 35
D-64569 Nauheim

§ 1 Maklervertrag


1. Die Firma Anja Gemmerich Immobilien IVD – nachfolgend Firma genannt – weist nach oder vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen bezüglich Immobilien.

2. Ein Maklervertrag kommt dann zustande, wenn die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wie z.B. die Weitergabe der Adresse der Immobilie an den Interessenten erfolgt, die Nennung des Eigentümers der Immobilie oder der Makler für den Interessenten mit dem Vermieter/Verkäufer in Verhandlung tritt. Der Interessent erkennt die AGB´s auch durch stillschweigende Annahme des Makervertrages voll umfänglich an.


§ 2 Dienstleistungen


1. Die von der der Firma nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfolgt nach Angaben des Verkäufers, Vermieters oder Verpächters. Die Angebote erfolgen freibleibend. Die Firma versichert jedoch, sämtliche Angaben zur Immobilie nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Zwischenverkauf, -vermietung oder –verpachtung bleiben vorbehalten.

2. Unsere Angebote sind vorerst unverbindlich und kostenfrei. Sollte es zum Vertragsabschluss über eines der Ihnen nachgewiesenen oder vermittelten Objekte kommen, so ist die im Angebot genannte Maklerprovision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Käufer/Mieter an die Firma zu zahlen. Siehe hierzu auch § 3 Provision.

3. Diese Vereinbarung gilt auch, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein anderes Familienmitglied kauft oder mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers führt. .


§ 3 Provision


1. Kommt infolge des Nachweises oder der Vermittlung der Firma zwischen den Parteien ein rechtswirksamer Vertrag schriftlich oder mündlich zustande, gelten die nachfolgend genannten Provisionssätze. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag auf den Namen eines Dritten abgeschlossen wird.

a) Bei einem Kaufvertrag: Vom Käufer 5 % der Kaufpreissumme zzgl. der an diesem Tag       geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Bei Miete oder Pacht: Vom Mieter 2 Monatkaltmieten einschließlich etwaiger Garagen- oder Stellplatzmieten, soweit diese separat im Mietvertrag ausgewiesen werden und zzgl. der an diesem Tag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei gewerblichen Vermietungen / Verpachtungen beträgt die vom Mieter zu zahlende Provision 3 Monatskaltmieten zzgl. der an diesem Tag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Provision wird mit Beurkundung des Kaufvertrages bzw. bei Mietverträgen mit Wirksamwerden des Mietvertrages zu Zahlung fällig. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers / Vermieters – hier ist z.B. der Kauf oder die Anmietung eines gleichartigen, austauschbaren Objektes im gleichen Gebäude und/oder vom gleichen Verkäufer/Vermieter gemeint.


§ 4 Vertraulichkeit / Vorkenntnis


Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

1. Die Beratungen und Informationen der Firma an den Interessenten sind nur für diesen Empfänger bestimmt und dürfen ohne Zustimmung der Firma nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es dennoch ohne das Einverständnis der Firma zu einer Weitergabe an Dritte und entsteht hierdurch ein Vertragsabschluss, kann die Firma ? unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte ? die Provision in voller Höhe beanspruchen.

2. Ist dem Interessent die durch die Firma nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit Zum Vertragsabschluss oder der von der Firma bereits genannte Vertragspartner bekannt, so muss er dies unter Bekanntgabe der Quelle unverzüglich mitteilen. Sollte dies unterbleiben, so kann er sich später nicht mehr darauf berufen.

3. Vorherige Kenntnis bezüglich eines Objektes, für das die Firma einen Alleinauftrag hat, schließt die Pflicht zur Provisionszahlung nicht aus.

4. Wird dem Interessent ein von der Firma angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, so ist der Interessent verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die Firma erlangte Vorkenntnis anzuzeigen und etwaige andere Maklerdienste, das gleiche Objekt betreffend, abzulehnen.

5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von der Firma angebotenen / nachgewiesenen Objektes zustande, ist der Interessent und auch der Verkäufer/ Vermieter verpflichtet, dies der Firma unverzüglich unter Nennung des Käufers/ Mieters bzw. Verkäufers/ Vermieters mitzuteilen und die Vertragsbedingungen offen zu legen.


§ 5 Doppeltätigkeit


1. Die Firma ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter als auch für den Käufer, Mieter oder Pächter provisionspflichtig tätig zu werden. Die Firma verpflichtet sich jedoch zur Unparteilichkeit.


§ 6 Kostenerstattung


1. Sollte ein vom Interessent gewünschter und von der Firma ausgemachter Notartermin von diesem abgesagt werden, so wird hier eine Auslagenpauschale in Höhe von 350,-- Euro zzgl. der an dem Tag gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig, die vom Kunden an die Firma zu zahlen sind. Dies errechnet sich u.a. aus den tatsächlichen Kosten und den ideellen Kosten, da die Wohnung für die Zeit von der Reservierung bis zum Notartermin vom Markt genommen wird und nicht weiter besichtigt werden kann.


§ 7 Beurkundung


1. Die Firma hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.


§ 8 Haftungsausschluss


1. Unsere Objektbeschreibungen werden aufgrund der Angaben des Verkäufers, Vermieters oder Verpächters erstellt. Die Firma hat diese Informationen nicht überprüft und kann daher für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Ein Zwischenverkauf, -vermietung, -verpachtung bleibt vorbehalten.

2. Die Firma prüft und aktualisiert die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen auf seinen Internetseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich Übertragungsfehler einschleichen oder die Daten einzelner Angebote können sich zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der angegebenen Daten kann daher nicht übernommen werden.

3. Auch kann keinerlei Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Benutzung oder Verwertung der Informationen auf dieser Internetseite entstehen, übernommen werden. Für eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter, falls solche ohne unsere Kenntnis bestehen sollten, sind wir nicht verantwortlich.

4. Bilder, die die Firma im Internet vom Objekt innen und/oder außen veröffentlicht, sind vom jeweiligen Vermieter / Verkäufer sowie den noch wohnenden Mietern genehmigt worden. Bildaufnahmen waren ausdrücklich erlaubt.

5. Die Firma behält sich das Recht vor, sämtliche Daten und Informationen auf den Internetseiten ohne Ankündigung zu ändern.

6. Die Firma ist für den Inhalt der Internetseiten, die per Hyperlinks erreicht werden können, nicht verantwortlich. Wir distanzieren uns ausdrücklich von diesen Inhalten.

7. Die Verwendung von Informationen oder Daten sowie Text und Bildmaterialien, auch in Ausschnitten, für andere als Informationszwecken von Interessenten und Kunden von Anja Gemmerich Immobilien IVD, ist nicht gestattet. Auf der Internetseite der Firma könnte u.U. auf Warenzeichen Bezug genommen werden, die nicht explizit als solche ausgewiesen sind (Warenzeichen, Copyright oder Titelschutz). Aus dem Fehlen einer Kennzeichnung kann also nicht geschlossen werden, dass ein Name frei von Rechten Dritter ist.


§ 9 Schriftform


1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.


§ 10 Salvatorische Klausel


1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


§ 11 Schlussbestimmung


1. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen ist Groß-Gerau (Sitz der Firma).

2. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber/Interessent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, Groß-Gerau.


 

© Anja Gemmerich · Justus liebig Straße 35 · D - 64569 Nauheim
· Telefon +49.6152.63681 · Telefax +49.6152.961292 ·
Wir arbeiten mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Groß-Gerau
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 02182060913